Sobald wir Ihren ausgefüllten Kontaktbogen erhalten haben, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren einen Termin.
*Unsere Leistungen und Hilfestellungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung, ohne Rechts- und Steuerberatung.