Visionäre Lohnköpfe gesucht

Kein Bewerbungsanschreiben, kein Lebenslauf, keine Zeugnisse! 
Einfach nur ein nettes Gespräch.

Lohn und Gehalt macht glücklich!

Ohne die pünktliche Auszahlung von Löhnen und Gehältern wären viele Menschen und Familien unglücklich und hätten Existenzängste! 

Deshalb sind wir bei Instar Professional „Glücklichmacher“, weil wir für eine pünktliche Auszahlung von Löhnen und Gehältern sorgen. 

Nach Vorne schauen, eine sinnvolle Arbeit machen und dabei Dich selbst und andere glücklich machen? 

Dann werde auch Du ein Glücklichmacher bei uns. 

Kein Bewerbungsanschreiben, kein Lebenslauf, keine Zeugnisse! 
Einfach nur ein nettes Gespräch.

 

Warum Du bei Instar Professional Christine Hilpl richtig bist

Instar Professsional ist eine erfolgsorientierte Lohnbuchhaltungskanzlei. Uns sind Werte wie Verlässlichkeit, Verantwortlichkeit, Familie, Zusammenhalt, lebenslanges Lernen, Beziehungsaufbau, positive Einstellung als auch Anerkennung und Wertschätzung sehr wichtig. Diese Werte bilden unser Fundament für einen sicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplatz zu unserem eigenen Wohl und auch zum Wohl unserer Kunden, Lieferanten und Partner.

Du hast mein Wort

Bereits als Angestellte in diversen Steuerkanzleien habe ich sehr schnell für mich erkannt, dass Lohnbuchhaltung meine Leidenschaft ist. 

Warum? Weil ich durch meine Lohn und Gehaltsabrechnungen Menschen glücklich mache und wertschätze. Denn ohne eine pünktliche Auszahlung der Löhne und Gehälter würden Menschen leiden und ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. 

Mein Traum war es schon immer eine eigene Lohnbuchhaltungskanzlei zu haben, sodass ich meine Werte  

  • Verlässlichkeit,
  • Verantwortlichkeit,
  • Familie,
  • Zusammenhalt,
  • lebenslanges Lernen,
  • Beziehungsaufbau,
  • positive Einstellung als auch
  • Anerkennung und Wertschätzung 


zum Wohle und Erfolg unserer Mandanten und Mitarbeiter einsetzen kann.

Dafür stehe ich, dafür gebe ich Dir mein Wort!

Christine Hilpl
Lohnbuchhalterin

Offene Stellen

Lohnbuchhalter oder Fachassistent Lohn und Gehalt (m/w/d) - Vollzeit und Teilzeit

Ihre Bewerbung ist bei uns denkbar einfach.

Kein Bewerbungsanschreiben, kein Lebenslauf, keine Zeugnisse!
Lassen Sie uns zunächst einfach von Mensch zu Mensch reden und uns so kennenlernen – einfach nur ein nettes Gespräch führen.

Welche Aufgaben stehen an?

  • Bearbeitung von Lohnbuchhaltungen für Freiberufler, Gewerbebetriebe, Personengesellschaften und Körperschaften
  • Aufsetzen und Einführen sowie Betreuen von digitalen Lösungen für Mandanten wie die digitale Personalakte und Arbeitnehmer Online der DATEV
  • Teilnahme und Betreuung von Prüfungen wie Lohnsteuer-Außenprüfungen, Prüfungen durch Deutsche Rentenversicherung etc.
  • Überwachung von Fristen

 

Was bieten wir?

  • Direkter Mandantenkontakt und spannende Aufgaben
  • Faire und flexible Arbeitszeiten, regelmäßiges Feedback
  • Kaffee, Tee, Wasser sowie regelmäßig Obst
  • Betriebsausflüge, Weihnachtsfeier und vieles mehr

 

Ihr Profil

  • Sie besitzen eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und/ oder fachbezogenes Studium und/ oder den Fachassistenten für Lohn und Gehalt
  • Sie sind teamfähig und arbeiten gern selbstständig, sorgfältig, strukturiert und gewissenhaft
  • Sie besitzen in der Personalarbeit bereits Berufserfahrung und verfügen über gute Kenntnisse in der Lohnbuchhaltung
  • Sie haben Anwendungskenntnisse in DATEV, idealerweise DATEV Lohn und Gehalt oder LODAS und/ oder PAISY
  • Der Umgang mit Zahlen macht Ihnen Freude

 

Sind auch Sie interessiert?

Vielleicht sehen Sie sich schon als „Glücklichmacher“ bei Instar Professional, weil Sie mit Ihrem Einsatz dafür sorgen, dass Menschen pünktlich Ihre Löhne und Gehälter bekommen. 

Wir sind nämlich auf der Suche nach Ihnen und freuen uns über Ihre Bewerbung. 

Füllen Sie jetzt einfach das unten aufgeführte Bewerbungsformular aus und sende es uns. 
Danach finden wir einen Termin und führen ein nettes Gespräch von Mensch zu Mensch und lernen uns kennen.

Bewerbungsformular

*Unsere Leistungen und Hilfestellungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die
lfd. Lohnabrechnung, ohne Rechts- und Steuerberatung.