Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – (SGB VI)
*Unsere Leistungen und Hilfestellungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung, ohne Rechts- und Steuerberatung.